Meldertausch nach DIN14675

Ihre Brandmeldeanlage arbeitet nur so zuverlässig, wie es die Melder tun. Täuschungsalarme in Folge von Alterungsprozessen der elektronischen Bauteile und der Rauchmesskammern können nur durch einen regelmäßigen Meldertausch ausgeschlossen werden.

Meldertausch in Senioren Residenz
Normative Regeln
Die Fristen für den Melder-Tausch sind in der DIN 0833-1 und DIN 14675-1 geregelt.

Dort heißt es:
11.5.3 Austausch von Brandmeldern
Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes einer BMA ist zum Erhalt des geforderten Schutzzieles ein regelmäßiger Austausch von automatischen Meldern, insbesondere Meldern mit optischer Messkammer notwendig. Punktförmige Rauchmelder und die Messkammer/Sensorik von Ansaugrauchmelder sind nach Herstellerangaben auszutauschen bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung zu unterziehen. Dies ist im Betriebsbuch zu dokumentieren.

Zusätzlich zu den Festlegungen der DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) gelten die folgenden Festlegungen:

a) Wird bei der jährlichen Überprüfung der Funktionsfähigkeit eines Brandmelders ein vom Hersteller vorgegebenes Prüfverfahren verwendet, mit welchem das vom Hersteller nach dem entsprechenden Normenteil der Normenreihe DIN EN 54 festgelegte Ansprechverhalten überprüft und nachgewiesen werden kann, so kann der Brandmelder bis zu dem Zeitpunkt im Einsatz bleiben, bei dem eine nicht zulässige Abweichung festgestellt wird.

b) Automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung mit Anzeige bei einer zu großen Abweichung können bis acht Jahre im Einsatz bleiben, wenn die Funktionsfähigkeit des Brandmelders nachgewiesen ist, bei deren Überprüfung vor Ort jedoch nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt. Diese Brandmelder müssen nach dieser Einsatzzeit ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen werden.

c) Automatische punktförmige Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung, bei deren Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann, ob das Ansprechverhalten in dem vom Hersteller festgelegten Bereich liegt, müssen spätestens nach einer Einsatzzeit von fünf Jahren ausgetauscht bzw. einer Werksprüfung und -instandsetzung unterzogen werden.

Zusammengefasst heißt dies:
Automatische punktförmige Brandmelder mit Verschmutzungskompensation sind nach 8 Jahren und ohne Verschmutzungskompensation nach 5 Jahren auszutauschen.
Dies gilt nicht nur für optische Rauchmelder, sondern auch für Multisensormelder mit einem optischen Sensor, auch dann, wenn der Melder nur im Thermosensor-Modus betrieben wird. Da inzwischen fasst alle eingesetzten Brandmelder mit optischen Sensoren eine Verschmutzungskompensation besitzen, kann man grob sagen nach 8 Jahren müssen diese Melder ausgetauscht werden.

Beim Einsatz von Brandmeldern in stark belasteten Umgebungen kann ein Meldertausch auf Grund von Verschmutzungen eher notwendig sein und von der DIN entsprechend abweichen.

Hinweise zum Meldertausch gemäß DIN14675